Eignungsuntersuchung
Eignungsuntersuchungen werden vor Beginn einer Tätigkeit durchgeführt, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer/innen für die beabsichtigte Tätigkeit geeignet sind. Diese Untersuchungen werden im Normalfall nur einmalig durchgeführt und nur anlassbezogen (nach Unfällen oder Operationen) oder bei Betriebsvereinbarung wiederholt (z.B. Fahr- und Steuertätigkeit bei teuren Geräten).
Pflichtvorsorgeuntersuchung
Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind unabhängig von der Belastungsdauer bei Arbeitnehmer/innen durchzuführen. Z,B, bei Belastung mit besonderen Gefahrstoffen (z.B. Benzol, Isocyanate u.a.). Die Abstände der Wiederholungsuntersuchungen richten sich nach Gefährdung und Befund.
Angebotsuntersuchungen
Wie die anderen Untersuchungen ergeben sich die Notwendigkeiten aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes. Die Angebotsuntersuchungen müssen allen Arbeitnehmer/innen jährlich nachweislich (schriftlich auch mit personalisierter Email) angeboten werden. Die Durchführung liegt in der Entscheidung der Arbeitnehmer/innen. Die Wiederholungsuntersuchungen richten sich nach Ergebnis der Untersuchung, Alter der Probanden und Gefährdung (z.B. Lärmbelastung alle 1-3 Jahre).
Wunschuntersuchungen
Wunschuntersuchungen werden auf Wunsch der Arbeitnehmer durchgeführt, die z.B. von dieser Untersuchung gehört haben und diese gerne haben möchten. Eine vorherige Absprache mit der Betriebsleitung ist zu empfehlen.